Die Narrenzunft Großengstingen hat sich die Pflege des Brauchtums und die Wahrung und Gestaltung der Großengstinger Fasnet zur Aufgabe gemacht. Die Narrenzunft Großengstingen e.V. wurde 1986 gegründet, ist seit dem Jahr 2000 Mitglied in der VFON - Vereinigung Freier Oberschwäbischer Narrenzünfte e. V. und seit 2022 Immatrielles Kulturerbe.
Die Heimat der Narrenzunft Großengstingen e.V. befindet sich auf der Schwäbischen Alb, in der Gemeinde Engstingen (Landkreis Reutlingen), etwa 16 km südlich von Reutlingen an der B 312/ B 313.
Unsere Maskengruppen Hurgele, Gosgarda Käther und Schlossgassa Raiber sind nicht nur an unserem eigenen großen Fasnets-Umzug am Fasnetssamstag unterwegs, sondern sind auch bei den Umzügen und Veranstaltungen in Nah und Fern gern gesehene Gäste.
Unsere Tanzgarden, die Lombakabell und die Albra-Gugga sorgen immer für eine gute Show, sei es bei Preistanz-Veranstaltungen, beim Engstinger Bürgerball, beim Engstinger Lombaball oder bei Guggatreffen.
Häsordnung: Wir haben die im Zuge der Aktualisierung der Häsordnung auch alles zu den Themen Kaufen, Leihen, Nähen aktualisiert. > zur Häsordnung Solltet ihr hierzu Fragen haben bitte um kurze Nachricht. Sollte uns bei den Umzügen und Veranstaltungen etwas gravierendes an eurem Häs auffallen, werden wir euch darauf ansprechen.
Wir haben seit 27.01.2026 eine neue, angepasste Version der Kinderhäsordnung!
Maskenreparatur nach der Saison 2026: Sollte Bedarf an einer Reparatur der Maske bestehen (kostenpflichtig), sendet bitte eine Mitteilung an maskenwart@nz-grossengstingen.de. Diese werden wir dann gesammelt dem Maskenschnitzer bringen. Das gilt für alle Masken. Auch Schäden an der Bemalung können hier professionell beseitigt werden.
Ein Fahrbändel berechtigt zur Mitfahrt im Bus. Ein Laufbändel berechtigt an der Saison 2026 sein Häs zu tragen und an den Veranstaltungen teilzunehmen. Ohne Laufbändel keine Teilnahme. Ohne Arbeitsdienste (Summe siehe jeweilige Arbeitsdienstgruppe) kein Laufbändel. Es wird regelmäßig und umfassend kontrolliert. Die Arbeitsdiensteinteilung findet ausschließlich an den beiden Fahrbändelverkäufen statt bzw. Bestätigung der Dienste aus dem Vorjahr über das Formular (21.11. bis 05.12.).
Arbeitsdienstgruppen: - ab 14 bis 18 Jahre = mind. 6 Arbeitsstunden - 18-60 Jahre = mind. 12 Arbeitsstunden - Ü 60 Jahre = mind. 6 Arbeitsstunden - Leichte Tätigkeiten = mind. 12 Arbeitsstunden (Mütter mit Kind bis 7 Jahre und für Personen mit Handicap)